Legalität


"Die Verwendung von Chlordioxid ist nicht verboten, es ist nur nicht als Medikament zugelassen und stellt ein Dilemma hinsichtlich seiner Legalität dar":

Dr. Guillermo Robertson, Bundeskommissar der Internationalen Menschenrechtskommission.

Einforderung der Menschenrechte:

Während in Peru und Argentinien Ärzte verfolgt werden, die dem Wunsch ihrer Patienten nach Anwendung von Chlordioxid nachkommen, hat der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte die Mitgliedsländer aufgefordert, Vorschriften, die gegen die Menschenrechte verstoßen, außer Kraft zu setzen.

 

 

Die Deklaration von Helsinki (mit internationalem Vertragsstatus) des Weltärztebundes WMA von 2013 besagt in ihrem vierten Artikel, dass es die Pflicht der Ärzte ist, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte der Patienten zu fördern und zu schützen, einschließlich derer, die an medizinischer Forschung beteiligt sind. 

 

 

Das Wissen und Gewissen des Arztes muss der Erfüllung dieser Pflicht untergeordnet werden. Die siebte besagt, dass „die medizinische Forschung ethischen Standards unterliegt, die dazu dienen, die Achtung vor allen Menschen zu fördern und zu gewährleisten und ihre Gesundheit und individuellen Rechte zu schützen.

 

Link:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf

Einverständniserklärung für Ärzte

Download der Einverständniserklärung für die Verwendung von Chlordioxid in Form von CDS

Artikel 9: Recht auf Selbstbestimmung

 

In der medizinischen Forschung ist es die Pflicht der Ärzte, das Leben, die Gesundheit, die Würde, die Integrität, das Recht auf Selbstbestimmung, die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der persönlichen Informationen der Versuchspersonen zu schützen. Die Verantwortung für den Schutz der Versuchspersonen muss immer bei einem Arzt oder einem anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe liegen und niemals bei den Versuchsteilnehmern, selbst wenn diese ihre Zustimmung gegeben haben.

 

 

Artikel 37: Unbewiesene Interventionen in der klinischen Praxis .

 

Stehen bei der Behandlung eines Patienten keine bewährten Maßnahmen zur Verfügung oder haben sich andere bekannte Maßnahmen als unwirksam erwiesen, so kann der Arzt nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der in Kenntnis der Sachlage erteilten Einwilligung des Patienten oder eines gesetzlichen Vertreters unbewährte Maßnahmen anwenden, wenn dies nach seinem Ermessen eine gewisse Hoffnung auf Rettung von Leben, Wiederherstellung der Gesundheit oder Linderung von Leiden begründet. Solche Interventionen sollten weiter untersucht werden, um ihre Sicherheit und Wirksamkeit zu bewerten. In allen Fällen sollten solche neuen Informationen aufgezeichnet und gegebenenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden. 

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat alle Mitgliedsländer der Kommission angewiesen, dass im Falle einer internen Norm, die gegen die Menschenrechte oder einen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte verstößt, das Land die Anwendung dieser Norm einstellen muss. Die Ministerin Pilar Elena Mazzetti Soler, eine peruanische Chirurgin und Neurologin, erklärte während der Pandemie, dass Ärzte Chlordioxid unter Aufklärung verabreichen können.

 

 

„Menschenrechte – Internationale Verträge über Chlordioxid:

  • Menschenrecht auf Information
  • Menschenrecht auf Gesundheit

Die bolivianische Abgeordnetenkammer hat ein Gesetz verabschiedet, das die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Lieferung und die einvernehmliche Verwendung von Chlordioxidlösung regelt, und zwar sowohl zur Vorbeugung als auch zur Behandlung von Patienten, bei denen das Coronavirus diagnostiziert wurde.

 

Der Gesetzentwurf, der bereits im Juli vom Senat verabschiedet wurde, enthält Änderungen, die festlegen, dass öffentliche und private Labors, die von der zuständigen Stelle akkreditiert und zugelassen sind, Chlordioxidlösung herstellen dürfen. Diese Laboratorien müssen die Qualitätsbedingungen erfüllen und darüber hinaus dem Endprodukt Beipackzettel beifügen, in denen die Zusammensetzung, die Dosierung, die Vorsichtsmaßnahmen und die zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Einnahme dieser Verbindung bestätigt werden. 

 

Dies geht aus dem offiziellen Kommuniqué der Kammer hervor. Die Gesetzgeber, die dieses Projekt gefördert haben, verteidigen die Verwendung dieser Substanz als „Alternative“ zur Bekämpfung der Pandemie.